Seit dem 2. Februar 2025 muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass seine Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist die eine Hälfte. Die andere ist wichtiger. Ein Team, welches KI sicher bedient, arbeitet besser. Eines, welches sie falsch bedient, richtet Schaden an. Beides lässt sich schulen.
Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, ohne Panikmache erklärt.
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Betreiber ist dabei jedes Unternehmen, sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Ab dem 2. August 2026 übernimmt in Deutschland die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung.
An dieser Stelle wird im Markt viel mit Bußgeldern geworben. Das ist unsauber. Für einen Verstoß gegen Artikel 4 sieht die Verordnung kein unmittelbares Bußgeld vor. Die Beträge von bis zu 35 Millionen Euro betreffen andere Verstöße.
Dennoch ist die Pflicht ernst zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Organisationspflicht. Kommt es zu einem Schaden und war das Personal nicht geschult, kann das als Organisationsverschulden gewertet werden. Zudem greifen Aufsichtsbehörden und Auftraggeber die Frage auf. Wer den Nachweis nicht führen kann, hat im Zweifel das schlechtere Argument.
Keine vorgeschriebene FormDie Verordnung schreibt weder eine Zertifizierung noch einen bestimmten Umfang vor. Das Unternehmen bestimmt selbst, wie es die Kompetenz sicherstellt. Nachweisen muss es das jedoch.
Der Umfang richtet sich nach dem EinsatzWer KI nur zur Textformulierung nutzt, braucht weniger als ein Unternehmen mit automatisierter Entscheidungsunterstützung. Wir stufen das vorher ein, statt alle gleich zu schulen.
Nachweis statt TeilnahmelisteSie erhalten Inhalte, Teilnehmerkreis, Datum und Umfang dokumentiert. Das gehört in Ihre Unterlagen und passt zu einem vorhandenen Verarbeitungsverzeichnis.
Verbindung zum DatenschutzKI-Kompetenz und DSGVO-Pflichten greifen ineinander. Wir schulen beides zusammen, weil Beschäftigte die Trennung im Alltag ohnehin nicht vornehmen.
Seminarformate
Drei Formate, je nachdem wen Sie schulen.
Welches Format passt, hängt von der Rolle der Teilnehmenden ab. Häufig wird kombiniert. Ein Einstieg für alle, danach eine Vertiefung für die Führungsebene.
Für alle Beschäftigten
KI-Einstiegsseminar
Vorwissen wird nicht vorausgesetzt. Das Seminar beginnt dort, wo Ihr Team tatsächlich steht. Berührungsängste werden abgebaut, nicht übergangen. Geübt wird an echten Aufgaben aus Ihrem Haus, nicht an Beispielaufgaben.
Was KI kann und was nicht. Erfundene Antworten erkennen die Teilnehmenden danach selbst.
Umgang mit Unternehmensdaten. Welche Inhalte gehören in ein KI-Werkzeug und welche ausdrücklich nicht.
Anwendung auf die eigene Arbeit. Jeder Teilnehmer nimmt mindestens einen Handgriff mit, welcher am nächsten Tag funktioniert.
Für Entscheider
KI für Führungskräfte
KI-Einsatz wird strategisch entschieden, nicht experimentell. Dieses Format richtet sich an alle, welche über Vorhaben, Budgets und Freigaben entscheiden. Werkzeugbedienung steht hier ausdrücklich nicht im Vordergrund.
Vorhaben bewerten. Woran erkennt man ein KI-Projekt, welches sich lohnt, und woran eines, welches scheitern wird.
Risiko und Haftung. Wo die Verantwortung liegt, wenn eine KI-gestützte Auskunft falsch war.
Mitbestimmung. Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist und wie eine sachliche Entscheidung vorbereitet wird.
Für den Nachweis
KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act
Dieses Format erfüllt die Kompetenzpflicht und dokumentiert sie zugleich. Zuerst wird erhoben, welche KI-Anwendungen bei Ihnen überhaupt im Einsatz sind. Erst danach steht fest, wer in welchem Umfang zu schulen ist.
Übersicht Ihrer KI-Anwendungen mit der jeweiligen Risikoeinstufung nach der KI-Verordnung.
Transparenz gegenüber Beschäftigten, so aufbereitet, dass sie im Betrieb auch ankommt.
Dokumentierter Nachweis mit Inhalten, Teilnehmerkreis, Datum und Umfang für Ihre Unterlagen.
Alle Formate finden in Präsenz, online oder gemischt statt. In der Region Stuttgart kommen wir zu Ihnen ins Haus. Darüber hinaus schulen wir im gesamten deutschsprachigen Raum. Empfehlenswert ist die Durchführung in Ihren eigenen Räumen, weil dann an Ihren echten Unterlagen geübt werden kann.
Wie wir schulen
Ein Seminar ist erst gelungen, wenn es den Alltag verändert.
Die meisten KI-Schulungen zeigen Werkzeuge. Zwei Wochen später ist davon wenig übrig. Rainer Baber schult seit 1998 Erwachsene in neuen Themen, mit über 1000 durchgeführten Seminaren und mehr als 10.000 Teilnehmern. Sein Studienschwerpunkt lag früh auf der Erwachsenenbildung. Genau diese Fähigkeit entscheidet, ob ein neues Werkzeug ankommt oder ungenutzt bleibt.
An Ihren Aufgaben
Vor dem Seminar sammeln wir typische Aufgaben aus Ihrem Haus. Geübt wird daran. Beispielaufgaben aus dem Lehrbuch kommen nicht vor.
Kurze Einheiten
Aufmerksamkeit ist begrenzt. Wir wechseln zwischen Erklärung und eigenem Tun. Dadurch bleibt mehr hängen als in einem Vortragstag.
Ein Ergebnis pro Person
Jeder Teilnehmer verlässt das Seminar mit mindestens einem Handgriff für die eigene Arbeit. Das ist unser Maßstab, nicht die Zufriedenheitsnote.
Nachfragen erlaubt
Wer sich nicht traut zu fragen, lernt nichts. Deshalb beginnen die Seminare bewusst mit den Fragen, welche im Betrieb sonst unausgesprochen bleiben.
Datenschutz gehört dazu
Was in ein KI-Werkzeug eingegeben werden darf, wird nicht nachgereicht. Es steht im Seminar selbst, mit den Grenzen Ihres Hauses.
Kleine Gruppen
Geübt wird nur, wenn jeder drankommt. Deshalb schulen wir lieber zweimal hintereinander als einmal vor einem vollen Saal.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu KI-Seminaren.
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung knüpft nicht an die Unternehmensgröße an. Betreiber ist jedes Unternehmen, sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Das trifft auch auf einen Betrieb mit zehn Personen zu, wenn dort ein KI-Assistent im Einsatz ist. Der erforderliche Umfang ist bei kleinen Unternehmen jedoch geringer, weil er sich nach dem tatsächlichen Einsatz richtet.
Für einen Verstoß gegen Artikel 4 sieht die KI-Verordnung kein unmittelbares Bußgeld vor. Die im Markt oft genannten 35 Millionen Euro betreffen andere Verstöße. Dennoch ist die Pflicht ernst zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Organisationspflicht. Kommt es zu einem Schaden und war das Personal nicht geschult, kann das als Organisationsverschulden gewertet werden. Zudem fragen Aufsichtsbehörden und Auftraggeber zunehmend danach.
Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Die Verordnung verlangt weder eine Zertifizierung noch einen bestimmten Stundenumfang. Sie erhalten von uns die Inhalte, den Teilnehmerkreis, das Datum und den Umfang dokumentiert. Das gehört in Ihre Unterlagen und lässt sich mit einem vorhandenen Verarbeitungsverzeichnis verbinden. Eine Teilnahmeliste allein genügt hierfür ausdrücklich nicht.
Das ist der Regelfall. Rainer Baber schult seit 1998 Erwachsene in neuen Themen. Die Seminare beginnen dort, wo Ihr Team tatsächlich steht. Ein vorausgesetzter Kenntnisstand ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Auf Wunsch ja. In der Region Stuttgart kommen wir zu Ihnen, darüber hinaus schulen wir im gesamten deutschsprachigen Raum. Möglich sind ebenso reine Online-Seminare oder eine Mischung aus beidem. Empfehlenswert ist die Durchführung in Ihren eigenen Räumen. Dann kann an Ihren echten Unterlagen geübt werden.
Ja, und zwar im selben Seminar. Beschäftigte trennen im Alltag nicht zwischen KI-Kompetenz und Datenschutz. Deshalb behandeln wir beides gemeinsam. Thomas Fromm arbeitet als Konzerndatenschutzbeauftragter und bringt die datenschutzrechtliche Bewertung direkt ein.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihren Schulungsbedarf.
Im Erstgespräch klären wir, welche KI-Anwendungen bei Ihnen im Einsatz sind und wer in welchem Umfang zu schulen ist. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Für die Weiterbildung von Beschäftigten bestehen zudem öffentliche Förderprogramme. Ob Ihr Vorhaben die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir gemeinsam.